Gerichtsentscheidungen Die Emissionsvorrichtungen deutscher Automobilhersteller können aufgrund der Motorwartung nicht gerechtfertigt werden
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die von Volkswagen zur Kontrolle von Emissionsprüfungen verwendete Software „Abschalteinrichtungen“ nach europäischem Recht illegal ist.
In einer Entscheidung, die weitreichende Auswirkungen auf die laufenden Sammelklagen gegen Volkswagen sowie andere europäische Automobilhersteller wie Audi und die Mercedes-Benz-Muttergesellschaft Daimler haben soll, hat sich Europas oberstes Gericht auf die Seite der Käufer von Volkswagen Dieselfahrzeugen gestellt, die dies behaupteten Sie wurden getäuscht zu glauben, dass ihre Fahrzeuge deutlich weniger Emissionen verursachen als unter realen Fahrbedingungen.
Nach einer ersten Entscheidung im April 2020 erklärte das oberste Gericht Europas, dass Dieselemissions-Abschalteinrichtungen nicht mit dem Argument gerechtfertigt werden können, dass sie „zur Verhinderung der Alterung oder Verstopfung des Motors beitragen“.
Volkswagen hatte sich für eine restriktive Auslegung des Gesetzes ausgesprochen, die die Definition einer Abschalteinrichtung auf alle Technologien und Strategien beschränkt hätte, die „nach dem Motor“ (nämlich nach der Erzeugung von Abgasen) arbeiten.
Der Europäische Gerichtshof entschied jedoch, dass das Gesetz auch für die „vorgelagerte“ Technologie gelten sollte, zu der per Definition auch Software gehört, mit der die Dieselabgasemissionen unter Testbedingungen manipuliert werden.
Eine solche Software „muss den Schutz des Motors vor plötzlichen und außergewöhnlichen Schäden ermöglichen“ und „nur die unmittelbaren Schadensrisiken, die beim Fahren des Fahrzeugs zu einer bestimmten Gefahr führen“, sollten ihre Verwendung rechtfertigen, heißt es in der Entscheidung des Gerichts.
Das Urteil wird voraussichtlich zu branchenweiten Änderungen bei der Kontrolle der Dieselabgasemissionen führen. Softwarefunktionen, sogenannte Thermofenster, bei denen die Abgasfilterung zum Schutz der Motorkomponenten bei einer bestimmten Umgebungstemperatur abgesenkt oder vollständig abgeschaltet wird, werden von vielen europäischen Automobilherstellern häufig verwendet.
Das Urteil öffnet auch die Tür für das Gespenst von Rückrufen von Aufzeichnungen und einer Ausweitung von Klagen.
Besitzer bestimmter Diesel-Volkswagen Modelle haben bereits mehrere Klagen gegen den deutschen Automobilhersteller eingereicht und einen Wertverlust geltend gemacht, nachdem die US-Aufsichtsbehörden im September 2015 die Manipulation von Dieselemissionen in einem Skandal aufgedeckt hatten, der Volkswagen bisher mehr als 30 Milliarden Euro gekostet hat.
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